Formelle Beteiligung

Unter formeller Bürgerbeteiligung – auch als gesetzlich vorgeschriebene oder obligatorische Beteiligung bezeichnet – versteht man Beteiligungsverfahren, deren Durchführung durch gesetzliche Regelungen verbindlich vorgeschrieben ist. 

Hybride Beteiligung

Hybride Verfahren verbinden Online- und Präsenzformate auf unterschiedliche Weise. Dies kann im Rahmen einer einzigen Veranstaltung sein, bei der sowohl vor Ort als auch digital zugeschaltete Menschen beteiligt werden. Es kann aber auch gezielt eine Abfolge digitaler und analoger Formate geplant werden, entweder für ein und dieselbe Zielgruppe oder für unterschiedliche Akteure. So wurde zum […]

Informelle Beteiligung

Unter informeller Bürgerbeteiligung werden sämtliche Beteiligungsverfahren verstanden, die nicht auf einer gesetzlichen Verpflichtung beruhen. Ihre Durchführung erfolgt freiwillig und wird in der Regel von Kommunen, Behörden oder politischen Entscheidungsträgern initiiert, um die Öffentlichkeit frühzeitig in Planungs- und Entscheidungsprozesse einzubeziehen.

Ko-Kreation

Ko-Kreation oder Co-Creation ist die Einbeziehung von Dritten (Z.B. MItarbeiter*innen, Kund*innen) bei der Findung von Lösungen für anstehende Aufgaben.

Kollaboration

Kollaboration meint die faire Zusammenarbeit unterschiedlicher Akteure in einem ko-kreativen Prozess. Gemeinsam werden kreative und innovative Lösungen für Herausforderungen entwickelt und auch umgesetzt.