Unter formeller Bürgerbeteiligung – auch als gesetzlich vorgeschriebene oder obligatorische Beteiligung bezeichnet – versteht man Beteiligungsverfahren, deren Durchführung durch gesetzliche Regelungen verbindlich vorgeschrieben ist.
Im Gegensatz dazu steht die informelle Bürgerbeteiligung, die freiwillig erfolgt und nicht auf einer gesetzlichen Verpflichtung beruht. Formelle Beteiligungsverfahren sind unter anderem Bestandteil folgender Planungs- und Genehmigungsprozesse:
- Bauleitplanung
- Raumordnungsverfahren
- Genehmigungsverfahren
- Landes- und Regionalplanung
- Umweltverträglichkeitsprüfungen
Für diese Verfahren legen die einschlägigen Rechtsvorschriften nicht nur den Ablauf fest, sondern bestimmen in der Regel auch, welche Akteure beteiligt werden müssen. Dazu zählen beispielsweise Behörden, Träger öffentlicher Belange sowie unmittelbar betroffene Bürgerinnen und Bürger. Ebenso ist meist genau festgelegt, zu welchem Zeitpunkt innerhalb des Planungsverfahrens eine Beteiligung stattfindet.
Ein wesentliches Merkmal formeller Beteiligung ist die Art der Kommunikation. Üblicherweise tauscht sich die zuständige Behörde mit den einzelnen Beteiligten jeweils separat aus. Der Informationsfluss erfolgt damit überwiegend bidirektional. Informelle Beteiligungsprozesse funktionieren dagegen meist omnidirektional: Hier treten die Beteiligten direkt miteinander in den Dialog und verhandeln unterschiedliche Positionen gemeinsam.