Bürgerbeteiligung muss gut gemacht sein, sonst kann sie die Erwartungen nicht erfüllen. Die von der Allianz Vielfältige Demokratie entwickelten zehn Grundsätze für die Qualität von Bürgerbeteiligung dienen als Leitfaden für das Design guter Beteiligungsprozesse.
Gute Beteiligung stärkt das Vertrauen in politische Entscheidungen und die Legitimation von Entscheidungen. Sie fördert eine Bürgerbeteiligungskultur. Sie stärkt die vielfältige Demokratie in Deutschland. Jedoch werden Beteiligungsprozesse nicht immer gut gemacht. Häufig fangen die Verantwortlichen zu spät mit der Bürgerbeteiligung an, sie lassen sich nicht ausreichend Zeit für den komplexen Prozess, sie geben keine oder nur unzureichende Rückmeldungen über den Umgang mit den Ergebnissen.
Das aber schadet der Bürgerbeteiligung insgesamt: Bürgerinnen und Bürger machen bei neuen Bürgerbeteiligungsangeboten nicht mehr mit; Initiatoren verzichten zukünftig auf Bürgerbeteiligung. Deshalb muss Bürgerbeteiligung qualitätsvoll gemacht sein. Die folgenden zehn Grundsätze für die Qualität von Bürgerbeteiligung haben sich in zahlreichen Projekten als Erfolgsfaktoren für gute Bürgerbeteiligung bewährt und sind geeignet, gute und gelingende Beteiligung zu befördern. Sie beruhen auf jahrzehntelangen Erkenntnissen von Wissenschaft und Praxis. Diese Qualitätsgrundsätze haben folgenden Nutzen für die Bürgerbeteiligung:
- sie erhöhen deutlich die Erfolgschancen von Bürgerbeteiligung
- sie schaffen Klarheit und Orientierung
- sie strukturieren und reduzieren Komplexität
- sie geben konkrete Anregungen und Hilfestellungen
- sie helfen, realistische Ziele zu setzen
- sie erhöhen die Glaubwürdigkeit gegenüber der Öffentlichkeit
Die zehn Grundsätze in Kürze
Gute Beteiligung …
- lebt von der Bereitschaft zum Dialog.
Eine offene und konstruktive Grundhaltung der beteiligten Agierenden ist eine wichtige Voraussetzung für das Gelingen von Beteiligungsprozessen für Bürger*innen. Dazu gehört die Bereitschaft aller Mitwirkenden, sich auf Beteiligungsprozesse einzulassen und fair und wertschätzend miteinander umzugehen – unabhängig von den jeweiligen inhaltlichen Positionen. Dazu gehört auch die Bereitschaft, Gestaltungsspielräume zu suchen, Lösungen gemeinsam zu entwickeln und Rahmenbedingungen anzuerkennen. - beachtet die Themen, die Akteur*innen und die Rahmenbedingungen.
Jeder Beteiligungsprozess für Bürger*innen beginnt mit einer Umfeldanalyse. Dieser Prozess beinhaltet: die Analyse des Beteiligungsgegenstandes und seiner Rahmenbedingungen (Themenfeldanalyse), die Analyse der Agierendengruppen und ihrer Interessen (Stakeholderanalyse) sowie die Überführung dieser Analyseergebnisse in ein adäquates Beteiligungsverfahren und einen Zeitplan. - braucht klare Ziele und Mitgestaltungsmöglichkeiten.
Wichtige Erfolgsbedingungen für Bürger*innenbeteiligung sind klare Zielsetzungen und konkrete Gestaltungsspielräume. Allen beteiligten Personen muss klar sein, welches die verhandelbaren Gestaltungsspielräume sind und wo deren Grenzen liegen bzw. wo Festlegungen existieren, die nicht mehr zur Disposition stehen. Eine frühzeitige, offene und transparente Kommunikation der Rahmenbedingungen und Grenzen der Beteiligung beugt vor, dass sich Agierende unter falschen Voraussetzungen an dem Prozess beteiligen und Erwartungen enttäuscht werden. - beginnt frühzeitig und verpflichtet alle beteiligten Personen.
Eine Beteiligung beginnt so frühzeitig, dass Menschen ihr Wissen, ihre Meinungen und Präferenzen bereits in den Phasen, in denen die Gestaltungsspielräume am größten sind, in den Entscheidungsprozess einbringen können. Die Beteiligten verpflichten sich, die erzielten Ergebnisse anzuerkennen und in weiteren Verfahren mitzutragen. Gute Bürgerbeteiligung ist eng verknüpft mit bestehenden Entscheidungsstrukturen: Die Entscheidungstragenden legen gegenüber den Beteiligten und der Öffentlichkeit Rechenschaft darüber ab, ob und wie die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses in die Umsetzung des Projektes einfließen. - braucht ausreichende Ressourcen.
Für einen erfolgreichen Beteiligungsprozess muss eine angemessene Ausstattung an Ressourcen vorhanden sein. Dies schließt je nach Umfang des Beteiligungsprozesses Personal- und Sachmittel z. B. für Koordination, Information, Protokollierung, Dokumentation und Veröffentlichungen ein, außerdem ein hinreichendes Zeitbudget seitens der Prozessverantwortlichen. Bei konfliktträchtigen Projekten sind mitunter Mittel für eine neutrale (externe) Moderation von Einzelveranstaltungen oder des Gesamtverfahrens erforderlich. - ermöglicht vielfältige Mitwirkung.
Ein Beteiligungsprozess für Bürger*innen darf nicht durch Einzelinteressen bestimmt werden. Daher soll er so organisiert und moderiert werden, dass die vielfältigen Interessen, Belange und Meinungen sichtbar und im Prozess fair berücksichtigt werden. Schwer erreichbare Beteiligungsgruppen, die von einem Vorhaben betroffen sind, sollen gezielt und aktivierend angesprochen und bei ihrer Mitwirkung unterstützt werden. - erfordert die gemeinsame Verständigung auf Verfahrensregeln.
Ein Beteiligungsprozess für Bürger*innen setzt voraus, dass alle Akteur*innen vertrauensvoll zusammenarbeiten. Damit dieses Vertrauen entstehen kann, verständigen sich die beteiligten Personen zu Beginn des Prozesses auf Regeln des Beteiligungsprozesses. Dazu gehören: Umgang der Agierenden miteinander, Gegenstand des Beteiligungsprozesses, Zweck, Verlauf und Formen der Beteiligung, Management, Dokumentation und Umgang mit den Ergebnissen des Beteiligungsprozesses. - braucht eine sorgfältige und kompetente Prozessgestaltung.
Eine kompetente Umsetzung des Beteiligungsprozesses ist die Grundlage erfolgreicher Bürgerbeteiligung. Beteiligungsprozesse sollen flexibel und individuell dem jeweiligen Fall und dessen Entwicklungen angepasst realisiert werden. Zur konkreten Umsetzung ist eine sorgfältige Wahl der Methoden und Verfahren wichtig. Ein erfolgreicher Beteiligungsprozess beruht häufig auf der passgenauen Kombination verschiedener Elemente. Es bedarf einer Prozesskoordination, deren Aufgaben für alle transparent und nachvollziehbar sind. - basiert auf Transparenz und verlässlichem Informationsaustausch.
Grundlage für einen zielführenden Verlauf von Beteiligungsprozessen sind der Zugang zu und der Austausch von Informationen. Dazu gehören Informationen über die Informationsquellen, den Beteiligungsgegenstand, über den Beteiligungs- und Entscheidungsprozess sowie über die Interessen und die Entscheidungsbefugnisse. Alle für den Beteiligungs- und Entscheidungsprozess relevanten Informationen müssen zügig und verständlich aufgearbeitet an die Prozessbeteiligten weitergegeben werden. Wissensdefizite und bisher ungeklärte Sachverhalte sollen deutlich benannt werden. - lernt aus Erfahrung.
Das Lernen aus Beteiligungsprozessen ist eine wichtige Voraussetzung für eine gute Beteiligung. Auf der Grundlage kontinuierlicher Reflexion und Evaluation können die beteiligten Personen den laufenden Prozess ggf. optimieren und die Qualität zukünftiger Beteiligungsprozesse verbessern. Eine konsequente Dokumentation und Evaluation schafft im Falle wiederkehrender Beteiligungsprozesse darüber hinaus die Grundlage für die Verstetigung und Übertragbarkeit guter Praxis.
Link zu einer Broschüre mit allen Grundsätzen, Erläuterungen und praktischen Beispielen