Unter informeller Bürgerbeteiligung werden sämtliche Beteiligungsverfahren verstanden, die nicht auf einer gesetzlichen Verpflichtung beruhen. Ihre Durchführung erfolgt freiwillig und wird in der Regel von Kommunen, Behörden oder politischen Entscheidungsträgern initiiert, um die Öffentlichkeit frühzeitig in Planungs- und Entscheidungsprozesse einzubeziehen.
Da für diese Beteiligungsformen keine rechtlichen Vorgaben bestehen, können sie flexibel an die jeweilige Aufgabenstellung angepasst werden. Ob Bürgerwerkstätten, Dialogforen, Beiräte, Zukunftswerkstätten oder Online-Beteiligungsplattformen – Auswahl und Ausgestaltung des Formats richten sich nach den Zielen des Projekts sowie den Bedürfnissen der Beteiligten.
Im Mittelpunkt informeller Beteiligung steht der Austausch zwischen den Einwohnerinnen und Einwohnern. Sie erhalten die Möglichkeit, unterschiedliche Perspektiven kennenzulernen, Argumente zu diskutieren, Ideen einzubringen und gemeinsam Lösungsansätze zu entwickeln. Die Verwaltung übernimmt dabei häufig eine unterstützende Rolle. Sie stellt fachliche Informationen bereit, erläutert Planungen und Rahmenbedingungen und begleitet den Dialog, ohne die Diskussion inhaltlich zu dominieren.
Im Vergleich zu formellen Beteiligungsverfahren – etwa im Rahmen der Bauleitplanung, von Bürgerbegehren oder Bürgerversammlungen – bieten dialogorientierte, informelle Verfahren mehrere Vorteile. Sie können bereits in einer sehr frühen Phase eines Vorhabens beginnen, wenn noch echte Gestaltungsspielräume bestehen. Dadurch lassen sich Anregungen und Vorschläge der Beteiligten in die weitere Planung einbeziehen. Gleichzeitig werden unterschiedliche Sichtweisen transparent und für alle nachvollziehbar. Ein weiterer Pluspunkt ist ihre hohe Flexibilität: Ablauf, Methoden und Beteiligungsformate können an die jeweilige Fragestellung, die Zielgruppen und die örtlichen Rahmenbedingungen angepasst werden.