Wird die Evaluation eines Beteiligungsprozesses von unbeteiligten Dritten durchgeführt, sprechen wir von Fremdevaluation.
Im Gegensatz zur Selbstevaluation, die von den Prozessdurchführenden selbst durchgeführt wird, hat die Fremdevaluation den Vorteil, dass ein neutraler Blick von außen Probleme und Kritik klarer erkennen und benennen kann. Zudem werden die Ergebnisse einer Fremdevaluation von Entscheider*innen, Geldgeber*innen und kritischer Öffentlichkeit – aber auch von unzufriedenen Beteiligten eher akzeptiert. Zudem sind externe Evaluatoren meist qualifizierter und haben aufgrund ihrer Tätigkeit mehr Vergleichsmöglichkeiten zu anderen Prozessen.
Im Gegenzug hat ernst gemeinte und gut gemachte Selbstevaluation nicht nur den Vorteil der Kostenersparnis gegenüber der Fremdevaluation, sondern sorgt auch für einen nachhaltigen Kompetenzaufbau im eigenen Team.