Beteiligungsvereinbarung

Eine Beteiligungsvereinbarung regelt auf freiwilliger Basis die vertrauensvolle Zusammenarbeit von Beteiligenden und Beteiligten in einem Beteiligungsverfahren.

Beteiligungsziel*

Das Beteiligungsziel ist das Ziel, das durch die Beteiligung konkret erreicht werden soll (z.B. Erarbeitung von Bürgerempfehlungen).

Betroffene

Betroffene sind Menschen bzw. Akteursgruppen, die subjektiv oder objektiv vom Beteiligungsgegenstand oder dem möglichen Beteiligungsergebnis betroffen sind oder sein könnten. Sie sind zu beteiligen.

Betroffenheit

Wirkt sich eine Entscheidung oder ein Vorhaben direkt auf den Alltag eines Menschen aus, ist dieser betroffen. Beteiligung hat stets das Ziel, Menschen die Möglichkeit zu geben, an Entscheidungen mitzuwirken, die sie betreffen.

Bürgerantrag

Mit einem Bürgerantrag (auch Einwohnerantrag) können  Bürger einer Gemeinde bzw. Ortschaft ihren Gemeinde- bzw. Ortschaftsrat verpflichten, sich mit einer bestimmten Angelegenheit in einer öffentlichen Sitzung zu befassen.

Bürgerbegehren

Ein Bürgerbegehren ist kein Beteiligungsformat, sondern ein Baustein direkter Demokratie auf kommunaler Ebene, das durch Landesrecht geregelt wird.

Bürgerbudget

Ein Bürgerbudget ist ein kommunal bereitgestellter Finanzrahmen, über den Einwohnerinnen und Einwohner unmittelbar verfügen können, um gemeinwohlbezogene Vorhaben zu ermöglichen.

Bürgerhaushalt

Ein Bürgerhaushalt ist ein Verfahren der Bürgerbeteiligung, das sich mit der Verteilung und Nutzung öffentlicher Finanzmittel befasst. Dabei erhalten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich aktiv an Entscheidungen über staatliche oder kommunale Einnahmen und Ausgaben zu beteiligen.