Bürgerhaushalt

Ein Bürgerhaushalt ist ein Verfahren der Bürgerbeteiligung, das sich mit der Verteilung und Nutzung öffentlicher Finanzmittel befasst. Dabei erhalten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich aktiv an Entscheidungen über staatliche oder kommunale Einnahmen und Ausgaben zu beteiligen.

Im Gegensatz zum klassischen Vorgehen, bei dem die Verwaltung Vorschläge erarbeitet und die politischen Gremien darüber entscheiden, setzt dieses Modell auf eine frühzeitige Mitwirkung der Bevölkerung. Einwohnerinnen und Einwohner können eigene Vorschläge einreichen, Prioritäten benennen und gemeinsam darüber beraten, für welche Projekte oder Maßnahmen öffentliche Mittel eingesetzt werden sollen. Auf Ebene der Bundesländer oder des Bundes existiert in Deutschland bislang kein Bürgerhaushalt.

Für einen Bürgerhaushalt sind laut Netzwerk Bürgerhaushalt folgende fünf Bedingungen zu erfüllen:

  1. Im Zentrum der Beteiligung stehen finanzielle Angelegenheiten, es geht um begrenzte Ressourcen.
  2. Die Beteiligung findet auf der Ebene der Gesamtstadt oder auf der eines Bezirks mit eigenen politischen und administrativen Kompetenzen statt. Ein Stadtteilfonds allein, ohne Partizipation auf der gesamtstädtischen bzw. bezirklichen Ebene, ist kein Bürgerhaushalt.
  3. Es handelt sich um ein auf Dauer angelegtes und wiederholtes Verfahren. Ein einmaliges Referendum zu haushalts‑ oder steuerpolitischen Fragen ist kein Bürgerhaushalt.
  4. Der Prozess beruht auf einem eigenständigen Diskussionsprozess, der mittels Internet oder Versammlungen bzw. Treffen geführt wird. Eine schriftliche Befragung allein ist demnach kein Bürgerhaushalt. Ebenso nicht die bloße Öffnung bestehender Verwaltungsgremien oder Institutionen der repräsentativen Demokratie.
  5. Die Organisatoren müssen Rechenschaft in Bezug darauf ablegen, inwieweit die im Verfahren geäuβerten Vorschläge aufgegriffen und umgesetzt werden.
Webseite des Netzwerks Bürgerhaushalt