Beteiligung ist Dialog mit Wirkungsanspruch. Das Beteiligungsversprechen beschreibt die Zusage der beteiligenden Institution, dass es nicht nur einen realistischen Wirkungsspielraum gibt, sondern dass es auch eine Rückkopplung zum Schicksal der Beteiligungsergebnisse geben wird.
Wesentliches Element des Beteiligungsversprechens ist die Zusage, dass die Einspielung des Beteiligungsergebnisses in Entscheidungsprozesse unabhängig davon ist, ob dieses Ergebnis den Wünschen und Erwartungen der beteiligenden Institution entspricht.