Ein Bürgerbudget ist ein kommunal bereitgestellter Finanzrahmen, über den Einwohnerinnen und Einwohner unmittelbar verfügen können, um gemeinwohlbezogene Vorhaben zu ermöglichen.
Wie groß dieser Betrag ist, entscheidet die kommunale Vertretung. Die Festlegung erfolgt meist durch Satzung, Richtlinie oder Ratsbeschluss. Oft bewegt sich das Budget pro Kopf im unteren einstelligen Eurobereich, kann je nach Kommune aber deutlich variieren.
Für die Einreichung von Projektideen gilt in der Regel ein festgelegter Zeitraum sowie eine Obergrenze für die beantragte Fördersumme. Die Verwaltung bewertet anschließend, ob die Vorschläge zulässig und praktisch realisierbar sind. Danach entscheiden die Bürgerinnen und Bürger, meist digital oder bei einer öffentlichen Abstimmung, welche Projekte finanziert werden.