Breite Beteiligung

Von Breiter Beteiligung sprechen wir, wenn es gelingt, möglichst alle betroffenen Akteursgruppen zu beteiligen.

Breite Beteiligung misst sich nicht an der reinen Anzahl derer, die mitmachen. Vielmehr ist eine Beteiligung dann breit, wenn alle Interessen, Meinungen und Ideen, die es in einer politischen Gemeinschaft gibt, möglichst gut abgebildet sind. Breite Beteiligung folgt somit dem Grundsatz der Inklusivität: Die ohnehin Aktiven und Integrierten, die formal Gebildeten und mittleren Altersgruppen sollen nicht überrepräsentiert sein. Sondern es sollen alle Gruppen angemessen vertreten sein, die die Entscheidung etwas angeht – auch jene, die ihre Stimme sonst eher selten erheben oder schwer erheben können. Breite Beteiligung öffnet sich demnach nicht nur uneingeschränkt für alle Bürger, sie fördert sogar aktiv die Teilnahme beteiligungsferner Gruppen.

Soll die Beteiligung breit und inklusiv sein, müssen auch milieuspezifische Barrieren angegangen werden. Nach jetzigem Forschungsstand kann man davon ausgehen, dass Merkmale wie niedrige formale Bildungsabschlüsse, geringes Einkommen, kulturelle Prägungen und besondere Teilhabebedürfnisse durch physische oder psychische Beeinträchtigungen die Teilhabewahrscheinlichkeit mindern. Eine wesentliche Barriere für die fehlende Bereitschaft zur Beteiligung ist das Gefühl, von Politik und Verwaltung weder wahr- noch ernst genommen zu werden.