Scoping in der Beteiligung ist die Vorstellung des Beteiligungskonzeptes vor Vertretern der potenziell beteiligten Akteure und die Einholung deren Feedbacks.
„Beim Scoping wird aus Annahmen Gewissheit“, lautet eine einprägsame Formel. Denn ein Beteiligungskonzept basiert auf vielen Annahmen. Es entsteht schließlich meist lange bevor die ersten Beteiligten im ersten Format begrüßt werden können. Damit das Konzept so realistisch wie möglich ist, empfiehlt sich vor Beginn der Beteiligung ein Scoping. Das kann bei kleinen Routineprozessen kurz sein – und in einem Blick von an der Entwicklung unbeteiligten Kolleg*innen auf das Konzept bestehen. Bei großen, konfliktbeladenen Verfahren, kann das Scoping eine zentrale Schlüsselrolle für die Verfahrensakzeptanz darstellen. In einem Scoping können u. a. folgende Annahmen/Fragen geklärt werden:
- Ist der Beteiligungsgegenstand angemessen und verständlich formuliert?
- Ist das Beteiligungsziel klar, transparent und realistisch?
- Gibt es noch einen Entscheidungsspielraum, der die Beteiligungsergebnisse berücksichtigen kann?
- Sind die Rahmenbedingungen realistisch erfasst und ausreichend berücksichtig?
- Werden die „richtigen“ Beteiligten angestrebt? Wurden vielleicht wichtige Akteursgruppen unberücksichtigt? Ist eine zufallsbasierte Auswahl oder eine Betroffenenbeteiligung sinnvoll?
- Sind die ausgewählten Formate und Methoden angemessen?
- Ist die geplante Moderation für die Beteiligten akzeptabel?
- Ist sichergestellt, dass ausreichend Gemeinwohlperspektive berücksichtigt wird?
- ist die geplante Weiterverarbeitung der Ergebnisse angemessen und realistisch?