Entscheidungsspielraum

Der Entscheidungsspielraum beschreibt das Spektrum der von der Beteiligung noch beeinflussbaren Entscheidungen.

Im Allgemeinen werden in der Bürgerbeteiligung keine verbindlichen Entscheidungen durch die Beteiligten getroffen. Meist endet die Beteiligung mit konkreten Empfehlungen, die im Idealfall von den Entscheider*innen (Politik, Verwaltung, Vorstände, Geschäftsführungen) bei anstehenden Entscheidungen berücksichtigt werden.

Dazu ist es von Bedeutung, dass zu Beginn einer Beteiligung nicht längst alle relevanten Entscheidungen getroffen wurden. Genau die Entscheidungen, die erst unter Berücksichtigung der Beteiligung getroffen werden sollen, bilden den Entscheidungsspielraum.

Diese Entscheidungen werden nicht immer exakt den Ergebnissen der Beteiligung entsprechen. Deshalb ist eine spätere Rückkopplung mit den Beteiligten ein wichtiger Bestandteil Guter Beteiligung.