Beteiligungsgegenstand

Der Beteiligungsgegenstand ist der Sachverhalt (Vorhaben, Entscheidung, Plan, Konflikt), zu dem beteiligt wird.

Die Definition des Beteiligungsgegenstandes steht am Beginn eines Beteiligungskonzeptes. Wer beteiligen will, sollte wissen, wozu. Und es auch klar und kompakt sagen können. Das ist wichtig für die potenziell Beteiligten. Denn sie müssen entscheiden, ob sie die Sache überhaupt interessiert – und ob sich der Aufwand für sie lohnt. Der Beteiligungsgegenstand sollte in einem Satz formuliert werden können und Bestandteil jeder Einladung zur Beteiligung sein.