Inklusion

Unter Inklusion versteht man die gleichberechtigte und wirksame Teilhabe aller Menschen an Beteiligungsprozessen – unabhängig von individuellen Voraussetzungen, Herkunft, Alter oder einer Behinderung.

Inklusion im Kontext der Beteiligung beginnt schon bei der Planung. Zahlreiche Fragen sind dabei zu berücksichtigen, darunter:

  • Sind die Räumlichkeiten auch für Menschen mit körperlichen Behinderungen zugänglich?
  • Sind die Informationen so aufbereitet, dass sie barrierefrei aufzunehmen und leicht zu verstehen sind?
  • Sind die Einladungen leicht verständlich?
  • Braucht es evtl. Materialien in einfacher Sprache oder in anderen Sprachen?

Während Inklusion darauf setzt, den Prozess an die Bedürfnisse besonders vulnerabler Gruppen anzupassen, setzt Integration darauf, diese Gruppen in einem nur begrenzt angepassten Prozess dennoch teilhaben zu lassen. Lässt sich ein Prozess also nicht in allen Bestandteilen inklusiv organisieren, sind ggf. einzelne Maßnahmen der Integration sinnvoll, z. B.:

  • Ist es sinnvoll, einzelnen Beteiligten konkrete Unterstützung anzubieten?
  • Ist eine Begleitung durch Sprach- und/oder Gebärdendolmetscher sinnvoll?

Eine gute Möglichkeit, Beteiligungsprozesse so inklusiv wie möglich zu gestalten, ist es, zum Scoping gezielt Menschen aus besonders vulnerablen Gruppen einzuladen und sie um ihre Betroffenenexpertise zu bitten.

Manchmal kann es sinnvoll sein, im Rahmen des sogenannten Tayloring einzelne Formate oder ganze Prozesse exklusiv für bestimmte Gruppen zu gestalten, damit diese in ihrer Wirksamkeit nicht von dominanteren Akteuren ausgebremst werden.