Akzeptanz, also die aktive oder passive Zustimmung zu Entscheidungen oder Handlungen, ist ein Ziel der Bürgerbeteiligung.
Akzeptanz ist ein legitimes Ziel von Beteiligung, sofern sie die Kriterien guter Beteiligung erfüllt und zum Beispiel Wirkungsanspruch gegeben ist. Fehlt dieser, handelt es sich möglicherweise eher um Akzeptanzkommunikation als um Beteiligung. Wird nur der Anschein von Wirkungsmöglichkeit erweckt, ist es Scheinbeteiligung.
Teilnehmer und Veranstalter wirklich gelungener Beteiligungsprozesse berichten häufig davon, dass die Ergebnisse in Teilen oder zur Gänze von einer deutlich höheren Qualität waren als vorherige Überlegungen in Verwaltung, Parlament oder Geschäftsführung. Dies ist auch nicht weiter überraschend, denn es ist weitaus schwieriger, am grünen Tisch alle eventuellen Folgen und Betroffenheiten korrekt einzuschätzen.
Viel effizienter ist es, alle Betroffenen ihre Sicht der Dinge und ihre Vorschläge zur Lösung vortragen und mit den anderen Beteiligten ausverhandeln zu lassen. So entstehen Ergebnisse, die auf nachhaltige Akzeptanz ausgelegt sind und deshalb eine hohe Qualität aufweisen müssen.
Nicht in jedem Prozess weichen am Ende die Ergebnisse erheblich von den Vorüberlegungen der Veranstalter ab. Doch die offene Erwartung einer qualitativen Verbesserung vorheriger Überlegungen sorgt stets für eine wesentliche Voraussetzung gelingender Bürgerbeteiligung: Konsequente Ergebnisoffenheit.
Sie erzeugt Beteiligungsbereitschaft, sie fördert diskursorientierte Formate, sie hält zu einer größtmöglichen Transparenz an und fördert einen wertschätzenden Umgang mit allen Beteiligten.
Akzeptanz ist eine der vier Dimensionen der Bürgerbeteiligung.