Akzeptanz

Aktive oder passive Zustimmung zu Entscheidungen oder Handlungen anderer bzw. positive Bewertung eines Planungsgegenstandes.

Akzeptanz ist ein legitimes Ziel von Beteiligung, sofern sie die Kriterien guter Beteiligung erfüllt und zum Beispiel Wirkungsanspruch gegeben ist. Fehlt dieser, handelt es sich möglicherweise eher um Akzeptanzkommunikation als um Beteiligung. Wird nur der Anschein von Wirkungsmöglichkeit erweckt, ist es Scheinbeteiligung.