Beteiligungsbeauftragte übernehmen in Kommunen, Behörden oder Unternehmen die Verantwortung dafür, Beteiligungsprozesse zu initiieren, zu koordinieren und fachlich zu begleiten.
In einigen Kommunen wird auch die Bezeichnung Partizipationsbeauftragte genutzt, wenngleich sie wegen der diffusen Nutzung des Begriffs Partizipation nicht empfehlenswert ist.
Beteiligungsbeauftragte sorgen dafür, dass Beteiligungsverfahren systematisch geplant und dauerhaft in den Arbeitsabläufen verankert werden. Im Mittelpunkt ihrer Tätigkeit steht die Aufgabe, Einwohnerinnen und Einwohner frühzeitig und strukturiert in Entscheidungsprozesse einzubeziehen. Zu ihrem Aufgabenbereich zählen insbesondere:
- Entwicklung von Strategien, Konzepten und Methoden für Beteiligungsverfahren,
- Vorbereitung, Organisation und Moderation von Beteiligungsformaten,
- Beratung von Verwaltung, Politik und Bürgerschaft zu geeigneten Beteiligungsmöglichkeiten,
- Dokumentation, Aufbereitung und Auswertung der Ergebnisse,
- Unterstützung bei der Umsetzung der gemeinsam erarbeiteten Maßnahmen.
Insbesondere in größeren Kommunen ist häufig nicht nur eine person für diese Aufgabe abgestellt, sondern ein ganzes Team. Gängige Bezeichnungen sind in diesem Fall z.B.:
- Bürgerbeteiligungsbüro
- Beteiligungsbüro
- Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung
- Fachstelle für Bürgerbeteiligung
- Büro für Beteiligung
- Raum für Beteiligung
- Stabsstelle Bürgerbeteiligung
Neben der Erarbeitung von Leitlinien sind Beteiligungsbeauftragte ein effektiver Baustein für die Verstetigung von Beteiligung.