Die Zufallsauswahl ist ein Auswahlverfahren, das eine Vielfalt von Möglichkeiten auf eine einzige reduziert. Das Besondere an der Zufallsauswahl ist ihre Unbestimmtheit: Keiner der beteiligten Akteure kann die Entscheidung nach seinem Willen beeinflussen. In der Bürgerbeteiligung werden manchmal – aus unterschiedlichen Gründen – die Beteiligten per Zufallsauswahl bestimmt.
Zum einen verspricht man sich qualifiziertere Diskurse und bessere Ergebnisse, denn es fließen viele Perspektiven ein. Zudem sind die Debatten sind weniger von Verletzungen und Konflikten geprägt, als wenn zum beispiel stark emotionalisierte Betroffene beteiligt wären. Auch hofft man so auf eine breitere Beteiligung, weil auch Menschen ausgelost werden, die eher stillen Gruppen angehören und kaum aus Eigeninitiative teilgenommen hätten. Außerdem können gut organisierte Losprozesse für ein repräsentativeres Panel sorgen.
Formate wie Planungszellen oder Bürgerräte setzen grundsätzlich auf Zufallsauswahl.
Kritiker der Zufallsauwahl merken an, dass grundsätzlich am Ende doch immer eine individuelle Teilnahmeentscheidung steht, was die Repräsentativität dann doch wieder verzerrt. Evaluationen von Bürgerräten zeigen, dass zum Beispiel der Anteil von Akademikern trotz des Losverfahrens regelmäßig weit überdurchschnittlich ist. Zudem wird bezweifelt, ob Repräsentativität in der dialogischen Säule überhaupt ein Qualitätskriterium ist, da in der Beteiligung ja bewusst keine Strukturen der repräsentativen Demokratie nachgebildet, sondern diese durch Dialoge von und mit Betroffenen ergänzt werden sollen.
Der Hauptkritikpunkt an Zufallsauswahl ist dshalb auch das dahinter steckende Konzept der Nichtbetroffenen-Beteiligung. Unmittelbar Betroffene erhalten so regelmäßig nicht dei Chance, in irgendeiner Weise aktiv mitzuwirken.
Weiter wird kritisiert, dass die Auswahl letztlich wenig „zufällig“ ist. Denn um Repräsentativität zu erreichen, werden bei der Auslosung Kohorten nach Sozialen Merkmalen gebildet. Ein rein zufälliges Auslosen findet regelmäßg nicht statt.
Von entscheidender Bedeutung bezüglich der Frage der Sinnhaftigkeit einer Zufallsauswahl ist die Frage des Beteiligungsgegenstands. Betrifft er eine große Anzahl Menschen und/oder sind keine konkreten Konfliktbeteiligten identifizierbar, können Zufallsauswahlen das einzig sinnvolle Instrument sein, so insbesondere bei Beteiligung auf Bundes- oder Landesebene. Bei konkreten Beteiligungsgegenständen, die unmittelbar in die lokale Lebenswirklichkeit eingreifen sowie bei klar erkennbaren Konflikten und/oder einer begrenzten Zahl von Betroffenen ist die klassische offene Betroffenenbeteiligung das angemessenere Konzept.
Möchte man eine Zufallsauswahl konkret umsetzen, gibt es vier unterschiedliche Methoden:
- Die „reine Zufallsauswahl“: eine Ziehung der Beteiligten aus dem Telefonbuch oder dem Melderegister. Die Gezogenen werden eingeladen, ein winziger Teil davon nimmt die Einladung an. Für ein Format mit 50 Beteiligten wird man in der Regel rund 1.000 Menschen einladen müssen. Die Nachteile: hoher Aufwand, hohe Kosten und am Ende ziemlich sicher ein Panel, das alles andere als repräsentativ ist. Die soziale Zusammensetzung wird eher einem typischen repräsentativen Gremium ähneln als dem Bevölkerungsquerschnitt. Diese Methode, wir nennen sie „Zufallsauswahl mit Selbstrekrutierung (ZS)“ hat also ihre Grenzen.
- Die zweite beliebte Methode ist das genaue zeitliche Gegenteil: Erst werden öffentlich Bürger*innen eingeladen, sich zu „bewerben“ – und aus den Bewerber*innen wird dann das endgültige Panel ausgelost. Wir haben hier also zunächst die Selbstrekrutierung und danach die Zufallsauswahl (SZ). Die Methode ist manchmal weniger aufwändig, erzeugt eine höhere Sichtbarkeit, bereitet also den eigentlichen Prozess schon kommunikativ vor. Das ist smart, am Ende aber wird man mit demselben Problem konfrontiert wie bei der ZS-Methode.
- Beide Methoden haben das Problem der mangelnden Repräsentativität insbesondere der so genannten „Stillen Gruppen“. Jene Gruppen, die eigentlich bewusst überrepräsentiert sein sollten, um deren Wirksamkeit im Prozess zu ermöglichen. Das versucht die sogenannte Gewichtung zu lösen. Zum Beispiel, indem zunächst zufällig aus dem Melderegister gelost wird – allerdings nach sozidemografischen und/oder projektrelevanten Quoten. Wir haben also erst die Gewichtung, dann die Zufallsauswahl, aber am Ende immer noch die Selbstrekrutierung (GZS). Das ist schon besser, wenn eine gewisse Breite angestrebt wird. Natürlich ist das am Ende weder wirklich zufällig noch repräsentativ – nur näher dran. Ein Nachteil dieser Methode: In manchen Kommunen spielen die Datenschutzbeauftragten nicht mit.
- Das umgeht die vierte Methode, die zunächst zu Bewerbungen einlädt, die Bewerber*innen um soziodemografische Daten bittet und danach quotiert auslost. Diese SGZ-Methode kommt der Repräsentativität besonders nah, auf Kosten des Zufalls und einer oft mühsamen Akquise-Kampagne. Die aber bemüht sich zwangsweise gerade auch um Gruppen, die nicht leicht zu gewinnen sind. Sie ist deshalb besonders anspruchsvoll, zeit- und ressourcenintensiv, aber tatsächlich dann zu empfehlen, wenn die Breite der Beteiligten besonderes erstrebenswert ist.
Da alle diese Methoden am Ende den „Zufall“ auf unterschiedliche Art gewichten dun korrigieren, sprechen wir heute eher von „Losbasierter Beteiligung“ als von „Zufallsauswahl“