Eine Grundidee der Bürgerbeteiligung besteht darin, an einer wichtigen Entscheidung diejenigen Menschen zu beteiligen, die von dieser Entscheidung auch betroffen sind. Diese Gruppe ist nicht immer repräsentativ für die Gesamtbevölkerung. Und sie muss es in diesem Fall auch nicht sein.

Gute Bürgerbeteiligung liefert Ergebnisse, die stellvertretend für die Gesamtheit aller Betroffenen stehen. Die gewählten politischen Vertreter werden bei ihrer Entscheidung prüfen, ob eine vorgelegte Bürgerempfehlung überhaupt aussagekräftig und gemeinwohlorientiert ist. Daher ist die Auswahl von Betroffenen in einem Beteiligungsprozess eine Schlüsselfrage, die auch gut gemeistert werden kann.

Wenn die Bürgerinnen und Bürgern allerdings nicht an einer Entscheidungsfrage beteiligt werden sollen, sondern von ihnen eher das Einbringen von lokalem Wissen, Ideen oder Anregungen erwartet wird, ist eine Auswahl aus der Grundgesamtheit nicht unbedingt erforderlich. Denn grundsätzlich dürfen mehr umsetzbare Ideen erwartet werden, je mehr Menschen dazu gefragt werden. Ist bei einer Bürgerbeteiligung beispielsweise die besondere Perspektive von einzelnen Personengruppen von Relevanz (z.B. Bahnhofsnutzung durch Sehbehinderte), ist sogar eine überproportionale Beteiligung dieser Personengruppen erfolgversprechend.

Entscheidend für den Erfolg von Beteiligung ist nicht die „Repräsentativität“ der Ergebnisse, sondern deren Qualität unter Berücksichtigung unterschiedlicher Sichtweisen. Sie legen die Grundlage für legitimierte Entscheidungen der repräsentativ gewählten Gremien.