Direkte Demokratie

Die direkte (oder plebiszitäre) Demokratie ist eine demokratische Herrschaftsform, bei der politische Entscheidungen unmittelbar vom Volk getroffen werden. Sie ist das Gegenteil der repräsentativen Demokratie, die politische Entscheidungen gewählten Vertretern überlässt.

Bei der direkten Demokratie soll der Volkswille möglichst unverfälscht in politische Entscheidungen übersetzt werden. Lediglich für die Ausführung ist eine staatliche Behörde zuständig. Deutschland ist eine repräsentative Demokratie. In verschiedenen Bundesländern und Gemeinden sind aber direktdemokratische Verfahren wie Volksbegehren, Volksentscheide oder Bürgerentscheide möglich.

Seit Einführung direktdemokratischer Abstimmungen auf kommunaler Ebene gab es in Deutschland über 10.000 direktdemokratische Abstimmungen. Auf Landesebene haben die Bürger in den 16 Bundesländern weit mehr als 300 direktdemokratische Verfahren eingeleitet.

Im Konzept der Vielfältigen Demokratie ist die direkte Demokratie neben der repräsentativen Demokratie eine der drei Säulen demokratischer Gesellschaften. Die dritte Säule ist die dialogische Demokratie, zu der die Bürgerbeteiligung gehört.