Eine Dialogvereinbarung regelt auf freiwilliger Basis die vertrauensvolle Zusammenarbeit von Beteiligenden und Beteiligten in einem Beteiligungsverfahren.
“Gute Bürgerbeteiligung erfordert die gemeinsame Verständigung auf die Verfahrensregeln.” lautet einer der 10 Grundsätze Guter Bürgerbeteiligung, welche die Allianz Vielfältige Demokratie entwickelt hat. Ein Bürgerbeteiligungsprozess setzt voraus, dass alle Akteure vertrauensvoll zusammenarbeiten. Damit dieses Vertrauen entstehen kann, verständigen sich die beteiligten Akteure zu Beginn des Prozesses auf Regeln des Beteiligungsprozesses, die in einer Dialogvereinbarungf festgehalten werden können, der besser unter der Bezeichnung Beteiligungsvereinbarung bekannt ist.
Siehe: Beteiligungsvereinbarung