unter drei

Der Begriff „unter drei“ kommt aus dem Journalismus. Er beschreibt eine Vereinbarung, bei der aus einem Gespräch auf keinen Fall zitiert werden darf. In der Beteiligung sind „unter drei“ Gespräche verpönt, weil sie gegen das Gebot der Transparenz verstoßen.

In der Beteiligung ist die Aufstellung von Regeln zur Vertraulichkeit grundsätzlich nicht üblich, weil Transparenz ein wesentlicher Erfolgsfaktor für Gute Beteiligung darstellt. Dennoch kann es Fälle, zum Beispiel bei starken Konflikten zwischen Betroffenengruppen überschaubarer Größe bzw. Beteiligungsverfahren mit mediativem Ansatz geben, in denen eine gewisse Vertraulichkeit phasenweise sinnvoll sein kann, um Beweglichkeit in den Positionen zu erzeugen. Hier kann die Chatham-House-Regel als relativ offene Rahmensetzung ggf. sinnvoll sein.

Andere Vertraulichkeitsregeln sind z.B. das Prinzip „unter zwei“ sowie die Vegas-Regel.