Die Chatham-House-Regel besagt, dass die Teilnehmenden frei über die Inhalte der Veranstaltung berichten, aber die Identität der Sprechenden oder Teilnehmenden nicht preisgeben dürfen. Die Regel soll es den Teilnehmenden ermöglichen, ihre Standpunkte und Erfahrungen ehrlich und offen zu teilen, ohne Angst vor Rückverfolgung oder Veröffentlichung zu haben.
Ihren Ursprung hat die Chatham-House-Regel im Jahr 1927. Sie wurde im Chatham House entwickelt, dem Sitz des Royal Institute of International Affairs. Die Chatham-House-Regel wurde geschaffen, damit Teilnehmende ihre Ansichten offen äußern können, ohne persönliche oder berufliche Nachteile befürchten zu müssen. Gleichzeitig soll sichergestellt werden, dass sie für ihre Aussagen nicht zur Verantwortung gezogen werden. Darüber hinaus dient die Regel dazu, Missverständnisse darüber zu vermeiden, ob eine Äußerung als private Meinung oder in der Funktion eines offiziellen Amts- oder Mandatsträgers erfolgt ist.
In der Beteiligung ist die Aufstellung von Regeln zur Vertraulichkeit nicht üblich, weil Transparenz ein wesentlicher Erfolgsfaktor für Gute Beteiligung darstellt. Dennoch kann es Fälle, zum Beispiel bei starken Konflikten zwischen Betroffenengruppen überschaubarer Größe bzw. Beteiligungsverfahren mit mediativem Ansatz geben, in denen eine gewisse Vertraulichkeit phasenweise sinnvoll sein kann, um Beweglichkeit in den Positionen zu erzeugen. Hier kann die Chatham-House-Regel als relativ offene Rahmensetzung ggf. sinnvoll sein.
Andere Vertraulichkeitsregeln sind z.B. das Prinzip „unter zwei“ bzw. „unter drei“ sowie die Vegas-Regel.