Prozessbegleitung

Die Prozessbegleitung hat die Aufgabe einen Beteiligungsprozess zu leiten. Diese Rolle kann insbesondere in kleineren Verfahren durch die Moderation ausgeübt werden.

In größeren bzw. komplexeren Verfahren wird häufig eine externe Prozessbegleitung durch einen erfahrenen Dienstleister organisiert, es ist aber auch verbreitet diese Rolle durch Mitarbeitende der beteiligenden Institution ausfüllen zu lassen. In jedem Fall ist eine Allparteilichkeit (= allen Beteiligten gleich verpflichtet) sicherzustellen.

Aus diesem Grund ist eine externe Prozessbegleitung bei konfliktreichen Verfahren häufig die beste Lösung.