Allparteilichkeit bedeutet, alle Beteiligten in Dialogen oder Konflikten gezielt zu stärken, damit ihre Sichtweisen, Anliegen und Erfahrungen angemessen berücksichtigt werden.
Sie setzt dort an, wo Unterschiede in Wissen, Ausdrucksfähigkeit oder Einfluss zu ungleichen Chancen führen. Dadurch wird verhindert, dass einzelne Perspektiven zwar formal gleich behandelt, faktisch aber übersehen werden.
Neutralität beschreibt dagegen eine zurückhaltende Rolle. Moderation oder Verfahrensleitung greifen weder inhaltlich noch vermittelnd ein und begegnen allen Beiträgen nach demselben Maßstab. Besonders in formellen und rechtlich geprägten Beteiligungsprozessen wird diese Haltung genutzt, weil sie Sachlichkeit, Offenheit und faire Verfahrensregeln vermitteln soll.
Gerade bei anspruchsvollen Beteiligungsverfahren reicht Neutralität jedoch nicht immer aus, da vorhandene Machtgefälle bestehen bleiben können. Allparteilichkeit zielt deshalb darauf, trotz unterschiedlicher Ausgangsbedingungen einen ausgewogenen Austausch zu ermöglichen und Benachteiligungen in der Beteiligung zu verringern.