Der Begriff Öffentlichkeitsbeteiligung ist unbestimmter als Bürgerbeteiligung, weil er zum Beispiel auch die Beteiligung organisierter Stakeholder (z.B. NGOs, Unternehmen) einschließt. Er wird deshalb vor allem im Kontext großer Infrastrukturprojekte gebraucht und hat dort auch Eingang in die Gesetzgebung gefunden.

Manchmal wird auch auf kommunaler Ebene von Öffentlichkeitsbeteiligung statt Bürgerbeteiligung gesprochen, weil er auch ohne ein ggf. einzufügendes Gender-Sternchen genderneutral ist und so der Begriff Bürger*innenbeteiligung vermieden werden kann.