Der Begriff Einwohnerbeteiligung umfasst die möglichst umfassende und frühzeitige Information der Einwohner*innen sowie unterschiedliche Formen, mit denen sich die Einwohner/innen an Arbeits- und Entscheidungsprozessen der kommunalen Politik und der Verwaltung beteiligen können. Er wird alternativ aber weitgehend sinngemäß identisch zum Begriff Bürgerbeteiligung gebraucht.
Einige Aktuere bevorzugen diesen Begriff, weil er einen inklusiveren Anspruch formuliert, Er schließt ausdrücklich auch Nichtstaatsbürger ein.