In Zeiten zunehmender Polarisierung, wachsender gesellschaftlicher Cleavages und sinkenden Vertrauens in politische Institutionen werden mit Bürgerbeteiligungsprozessen als Ergänzung zur repräsentativen Demokratie vielfältige Hoffnungen und Erwartungen verknüpft (Geißel et al. 2014). Diverse wissenschaft-liche Fallstudien sowie vielfältige Erfahrungen aus der Praxis legen nahe, dass Entscheidungsprozesse, in denen Bürger*innen involviert sind, nicht nur quali-tativ hochwertigere Ergebnisse erzielen, sondern auch eine Reihe weiterer po-sitiver Effekte bewirken: ein besseres Verständnis für politische Prozesse, eine höhere Legitimität und Akzeptanz der Entscheidungen sowie ein gesteigertes Gefühl von Selbstwirksamkeit beiden Teilnehmer*innen (Bertelsmann Stiftung 2017, Vetter et al. 2015). Jüngere Studien zeigen darüber hinaus: Demokratien mit einem hohen Anteil deliberativer und/oder direktdemokratischer Elemente sind im Vergleich zu anderen Demokratienleistungsfähiger (Geißel et al. 2023).
Nichtsdestotrotz wächst die Sorge, dass die Blütezeit der Bürgerbeteiligung demnächst vorbei sein könnte. So erwägen beispielsweise Bayern und Hessen derzeit, große Infrastrukturvorhaben künftig von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden auszuschließen (Mallwitz 2024). Als Begründung wird immer wie-der angeführt, dass die Einbeziehung von Bürger*innen in politische Prozesse deren Aufwand und Zeitbedarf erheblich erhöhe. So erwidert der hessischen Innenminister Roman Poseck auf die Frage, warum er das Kommunalrecht ändern und Beteiligungsmöglichkeiten bei Planungs- undGenehmigungsprozessen einschränken möchte, er wolle „wichtige Infrastrukturprojekte in ihrer zügigen Realisierung nicht gefährden” (Hessenschau2024).
Schwierig ist die Situation auch mit Blick auf die kommunale Ebene, die bislang als Motor und Kreativlabor dialogorientierter Bürgerbeteiligung gelten kann. Die angespannte Haushaltslage sowie fehlende personelle Ressourcen stellen Städte und Gemeinden vielerorts vor große Herausforderungen. Als Folge dro-hen Beteiligungsprozesse vor allem bei freiwilligenVorhaben zu einem nice-to-have degradiert zu werden.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie der Gefahr von Kürzungen bei Beteiligungsprozessen entgegengewirkt werden kann, so dass auch zukünftig Bürger*innen ihre Ideen und Anregungen in politische Entscheidungsprozesse einbringen können. Dazu ist freilich der politische Wille ausschlaggebend. Dieser ist jedoch noch nicht hinreichend und parteiübergreifend in der Breite etabliert: Entsprechende Ressourcen sind meist nicht fest in öffentlichen Haushalten verankert, und das Bewusstsein darüber, dass Beteiligung ein wirksames Instrument für den „Demokratieschutz“ darstellt, istnoch nicht überall gegeben. Um dies zu erreichen, scheinen insbesondere zwei Schritte vielversprechend:
- Die systematische Erfassung und Analyse von Daten über Beteiligungs-verfahren, um Effekte und Wirkmechanismen besser verstehen und be-legen zu können.
- Die Implementierung von etablierten Qualitätsstandards mittels Evaluation und Ausbildungsstandards.
Der vorliegende Beitrag geht der Frage nach, welche Potenziale in diesen bei-den Stoßrichtungen liegen und wie diese konkret umgesetzt werden können. Ein besonderes Augenmerk wird auf dem ersten Aspekt liegen. Neben vielfältigen Erfahrungen aus der Praxis fließen in die Analyse auch Erkenntnisse zu Effekten von Beteiligungsverfahren ein, die im Rahmen einer Masterarbeit an der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl gewonnen wurden (Illi 2024).
Effekte und Wirkmechanismen: ein Blick auf die Partizipationsforschung
Studien zum Vertrauen in die Demokratie weisen vielfach darauf hin, dass Bür-ger*innen heute andere als die traditionellen Formen von Partizipation suchen (Best et al. 2023). Nichtsdestotrotz stellt das Thema „Bürgerbeteiligung“ in den Sozialwissenschaften nach wie vor ein Nischenthema dar.
Im deutschsprachigen Raum sind es insbesondere die Arbeiten von Nanz und Fritsche (2012), Vetter et al. (2015), Klages (2014)sowie Geißel et al. (2014) die eine wichtige Grundlage für die wissenschaftliche Beschäftigung mit Betei-ligungsprozessen gelegt haben. Mit Blick auf mögliche Wirkungen von Bürger-beteiligung entwickeln Vetter et al. (2015) eine Vier-Felder-Matrix, in die sie mögliche kurz- und langfristigen Effekte für Bürger*innen einerseits sowie das politische System andererseitsverorten. In Hinblick auf das politische System sind demzufolge kurzfristig Effektivität und Effizienz von Ergebnissen und eine höhere Akzeptanz derselben zu erwarten. Aus einer langfristigen Perspekti-ve kann eine stärkere Einbindung der Bürger*innenam politischen Entschei-dungsprozess die Responsivität und Offenheit der politischen und administra-tiven Eliten erhöhen sowie zu einer höheren Leistungsfähigkeit des politischen Systems führen. Auf Seiten der beteiligten Bürger*innen wirdangenommen, dass die Mitwirkung an politischen Entscheidungsprozessen kurzfristig die in-dividuelle Weiterentwicklung(politisches Wissen, demokratische Kompeten-zen sowie das das Gefühl der Selbstwirksamkeit) fördert und zu mehr Toleranz und Offenheit gegenüber anderen Meinungen führt. Auf lange Sicht ist von einer Stärkung der Beteiligungskulturund der politischen Unterstützung (Identifika-tion, Vertrauen und Legitimität) sowie einem Zuwachs an Sozialkapital auszu-gehen (Vetter et al. 2015: 237).
Spannend ist auch die Frage, inwieweit Beteiligungsprozesse über das reine Po-licy-Ergebnis hinaus positive Effekte für die Gesellschaft befördern. Mit ande-ren Worten: Stärkt Beteiligung unabhängig vom Ziel oder Inhalt des Prozesses das Gemeinschaftsgefühl vor Ort oder den gesellschaftlichen Zusammenhalt? Mit Blick auf diese Side-Effects steht die Forschungnoch am Anfang. Erste Er-gebnisse weisen darauf hin, dass diese Effekte eher auf längere Sicht auftreten, dafür aber dasPotenzial aufweisen, demokratische Resilienz effektiv und nach-
haltig zu stärken (Gabriel/Kersting 2015; Pratchett et al. 2009: 7 f.; Kubicek et al. 2011: 16f.; auch Setili 2023: 137).
Dass qualitativ „gute” Beteiligungsprozesse zu besseren Ergebnissen führen – im Sinne sachlich hochwertiger Entscheidungen – aber eben auch zu mehr Zu-friedenheit, einem besseren Verständnis etc., wird gemeinhin angenommen. Al-lerdings fehlen auch hier (noch) systematisch angelegte, vergleichende Studien mit entsprechend hohen Fallzahlen. Hingegen gibt es mittlerweile eine große Anzahl vorwiegend normativer Kataloge, die Voraussetzungen und Eigenschaf-ten „guter“ Beteiligung aufführen, allen voran die „Qualitätskriterien Bürger-beteiligung” des Netzwerks Bürgerbeteiligung aus dem Jahr 2013 (siehe auch Bertelsmann Stiftung 2017). Dabei bleibt die Herausforderung der schwierigen Datenlage. Stand heute gibt es kein inAnsätzen vollständiges Register, welches erfasst, wer wann wo welche Beteiligungsformate zu welchem Thema und mit welcher Zielgruppe durchführt.
Effekte von Bürgerbeteiligungsverfahren: aktuelle empirische Erkenntnisse
Eine Masterarbeit, verfasst von Sven Illi an der Hochschule für Verwaltung in Kehl, knüpft an aktuelle Forschungsstränge anund geht der Frage nach, welche Effekte sich bei Beteiligungsprozessen tatsächlich wahrnehmen lassen. Darü-berhinausgehend wird untersucht, ob sich die Qualität von Beteiligungsprozes-sen auf die Wahrnehmung positiver Effekte auswirkt (Illi 2024).
Untersucht wurden kleinere Gemeinden in Baden-Württemberg. Der Fokus lag auf Kommunen im ländlichen Raum mit 4.000 bis 8.000 Einwohner*innen. Be-fragt wurden Mitarbeiter*innen der jeweiligen Verwaltung mittels Online-Fra-gebogen, welcher aus 27 Fragen bestand, davon 22 geschlossene und 5 mit offenem Charakter. Der Erhebungszeitraum erstreckte sichüber ca. 3 Wochen im September 2023. Von insgesamt 309 angeschriebenen beteiligten sich mehr als 100 Kommunen an derUmfrage, was einer sehr guten Rücklaufquote von mehr als 30 Prozent entspricht. Somit liefert die Studie Ergebnisse, die eine gute Grundlage für weitere Forschungen darstellen. Im Folgenden sind unter
„Befragten“ die Teilnehmer*innen der Studie zu verstehen, d. h. Personen, die in Kommunen tätig und hier mit der Planung,Organisation und/oder Durchfüh-rung von Beteiligungsprozessen zuständig sind.
Kernergebnis 1: Bürgerbeteiligung ist auch in kleineren Kommunen ein wichtiger Bestandteil des politischen Prozesses
Eine deutliche Mehrheit der befragten Verwaltungsmitarbeiter*innen (77 Pro-zent) gibt an, dass in den letzten fünf Jahren freiwillige, nicht gesetzlich vorge-schriebene Bürgerbeteiligungsprozesse in ihren Kommunen stattgefunden ha-ben. Davonkönnen etwa 70 Prozent dem Typus der konsultativen Beteiligung zugeordnet werden, d. h. hier stand der Austausch von Ideenund Argumen-ten im Mittelpunkt. Die daran teilnehmenden Bürger*innen übernahmen die Funktion von Berater*innen.Kollaborative Formate, bei denen Bürger*innen nicht nur diskutieren, sondern auch mitentscheiden konnten, wurden hinge-gen kaum durchgeführt (<6 Prozent). In etwa jeder zehnten Kommune fand im entsprechenden Zeitraum zusätzlich zu deliberativen Formaten ein Bürgerent-scheid als direktdemokratische Form der Partizipation statt. Mit Blick auf die Themenbeschäftigten sich zwei Drittel aller durchgeführten Prozesse mit Fra-gen der Stadtentwicklung, und der Infrastruktur, knapp die Hälfte fielen in den Bereich Kinder, Jugend und Familien. Ein Drittel umfasste Umweltbelange und ein ViertelMobilitätsaspekte. Das Thema Migration spielte in jedem zehnten Prozess eine wichtige Rolle (Mehrfachnennungen und thematische Überschnei-dungen waren möglich).
Unabhängig von der Frage, wie intensiv der Grad an Beteiligung tatsächlich war, lässt sich konstatieren: Bürgerbeteiligung ist – zumindest in Baden-Würt-temberg – ein fester Bestandteil des Gemeindealltags. Dies gilt nicht nur für vermeintliche „Vorreiterkommunen” wie Heidelberg, Tübingen, Ulm, Freiburg oder Stuttgart, sondern auch und gerade für kleinere Gemeinden im ländlichen Raum.
Kernergebnis 2: Verwaltungsmitarbeitende sehen bessere Ergebnisse politischer Entscheidungen
„Bürgerbeteiligung erhöht die Qualität von Entscheidungsprozessen, da zusätz-liches Wissen aktiviert und einbezogen wird.” Dieser These stimmt nicht nur die Mehrheit der Studienteilnehmer*innen zu (77 Prozent), sondern sie lässt sich auch mit Blick auf eine Reihe von weiterführenden Fragen und deren Ant-worten untermauern. Gefragt wurde gezielt, welche positiven Effekte die Ver-
waltungsmitarbeitenden im Zusammenhang mit durchgeführten Beteiligungs-prozessen wahrnahmen.
Die deutliche Mehrheit der Befragten (88 Prozent) gibt an, dass Beteiligungs-prozesse aus ihrer Sicht zu einem besseren Verständnis für Politik und gemein-same Probleme beitragen. Bemerkenswert ist dabei: Nicht nur Bürger*innen vermehren ihrWissen im Rahmen von Beteiligungsprozessen. Auch Verwal-tungsmitarbeiter*innen profitieren nach eigenen Angaben vondiesen. So ge-ben 87 Prozent der Befragten an, dass sie unabhängig von Ziel und Ergebnis des Beteiligungsprozesses überThemen, Meinungen und Interessen, die die Bürger*innen bewegen, besser Bescheid wissen. Auch die Zufriedenheit der Bürgerschaft mit den Prozessen und Ergebnissen steigt aus Sicht der Mehrheit der Befragten, wenn diese am politischen Entscheidungsprozess beteiligt wird. Knapp 90 Prozent nehmen diesen Effekt wahr.
Die Befragung der Verwaltungsmitarbeitenden scheint damit zahlreiche der be-reits von Vetter et al. (2015) und anderenidentifizierten Wirkungsweisen zu stützen.
Kernergebnis 3: Willkommene Side-Effects – Bürgerbeteiligung stärkt das Gemeinschaftsgefühl und die Identifikation mit der Gemeinde
Im nächsten Schritt widmete sich die Studie jenen Wirkungen, die unabhän-gig von den konkreten Sachergebnissenentstehen können, d. h. so genannte
„nicht-intendierte Effekte” oder auch Side-Effects. Konkret wurde untersucht, ob sich Beteiligungsprozesse positiv auf dasGemeinschaftsgefühl und den sozi-alen Zusammenhalt auswirken. Das Ergebnis ist eindeutig.
Rund 80 Prozent der Befragten stimmen zu, dass sich Bürgerbeteiligung positiv auf das Gemeinschaftsgefühl auswirkt. Nochhöher (90 Prozent) ist die Zustim-mungsquote, wenn es darum geht, ob Beteiligungsprozesse zu einer stärkeren Identifikation und einem gesteigerten Interesse an der eigenen Gemeinde füh-ren. Dass Beteiligungsprozesse eine „Kultur des Miteinanders”befördern, beja-hen 62 Prozent.
Befragt nach den konkreten Beobachtungen, an denen die Teilnehmer*innen diese Einschätzung festmachen, werden Aspekte genannt, wie die Gründung neuer (Nachbarschafts-)Netzwerke, eine höhere Kompromissbereitschaft, ein
versachlichtes Diskussionsverhalten, aber auch konkrete Rückmeldungen aus der Bürgerschaft sowie ein höheres Interesse an denkonkreten Projektergeb-nissen.
Kernergebnis 4: Trotz teilweiser Frustration kein grundlegender Vertrauensverlust
Neben den positiven Effekten wurden im Rahmen der Studie auch potenzielle negative Wirkungen untersucht. Konkret wurde gefragt, ob der Beteiligungs-prozess zu Frust auf Seiten der Teilnehmer*innen geführt habe, ob die Ergeb-nisse eineLagerbildung innerhalb der Kommune befördert haben und ob Betei-ligung auch dazu führen kann, dass Bürger*innen denGlauben verlieren, etwas bewirken zu können.
Dass Beteiligungsprozesse bisweilen auch frustrierte Bürger*innen hinterlas-sen können, bestätigt lediglich knapp die Hälfte(47 Prozent) der Befragten. Mit Blick auf eine mögliche Lagerbildung zeigt sich: Drei Viertel der Teilnehmenden verneint, dass die Ergebnisse des Prozesses eine Spaltung innerhalb der Bevöl-kerung befördert hätten.
Die Befürchtung, dass Bürger*innen im Rahmen von Beteiligungsprozessen die Erfahrung machen, dass ihr Einfluss begrenztsei, und sie somit den Glauben an die eigene Selbstwirksamkeit verlieren, wurde von der Mehrheit (87 Prozent) der Befragten zurückgewiesen.
Befragt nach konkreten negativen Erfahrungen wurde von mehreren Verwal-tungsmitarbeiter*innen das insgesamt eher geringe Interesse an den Beteili-gungsangeboten seitens der Bürgerschaft als Herausforderung angeführt. Dies habe wiederum zu Frustinnerhalb der mit dem Prozess betrauten Verwaltung geführt. Auch fühlten sich Gemeinderäte bisweilen übergangen und ausge-grenzt.
Insgesamt lässt sich zeigen, dass im Vergleich zu den positiven Effekten die Wahrnehmung potenzieller negativer Auswirkungenweit weniger ausgeprägt ist. Die Aussagekraft der Befragung ist allerdings dahingehend eingeschränkt, da in dieserausschließlich die Perspektive der Verwaltung Berücksichtigung fand. Für weitergehende Untersuchungen empfiehlt es sichdaher, zusätzlich Vertreter*innen der Politik und vor allem der Zivilgesellschaft zu befragen.
Kernergebnis 5: „Gute” Beteiligung führt zu besseren Ergebnissen
Im dritten Schritt widmete sich die Studie der Frage, ob es einen wahrnehm-baren Zusammenhang zwischen der Qualität der Beteiligungsprozesses und dem jeweiligen Ergebnis gibt. Anknüpfend an die Erfahrungen der Teilneh-mer*innen und in Anlehnung an die Kriterien “guter“ Beteiligung (Netzwerk Bürgerbeteiligung 2013) wurden folgende Aspekte abgefragt: das Vorhanden-sein ausreichender Ressourcen, die Verfügbarkeit von Informationen für die Teilnehmenden, die Prozessbegleitung durch Expert*innen sowie die Formu-lierung klarer Prozessziele.
Um Muster sichtbar zu machen, wurde dieser Aspekt im Rahmen der Befragung nicht nur auf der Basis einer offenen Fragebehandelt, sondern die jeweilige Antwort bei der Auswertung auch mit Antworten auf andere Fragestellungen in Beziehunggesetzt und abgeglichen. Einschränkend ist hier anzuführen, dass im Rahmen der Studie keine umfassendeProzessevaluation durchgeführt wer-den konnte, sondern die Ergebnisse ausschließlich auf der Wahrnehmung der befragten Verwaltungsmitarbeiter*innen basieren.
Die vorhandenen Daten erhärten die Vermutung, dass die Beachtung der Kri-terien „guter” Beteiligung sich positiv auf die Wahrnehmung der Ergebnisse des Beteiligungsprozesses auswirkt. Dies trifft aus Sicht der befragten Verwal-tungsmitarbeiter*innen auf alle abgefragten Aspekte in ähnlichem Maße zu. Als weitere Faktoren, die zum Gelingen beitragen, wurden vielfach Transparenz, gute Öffentlichkeitsarbeit, niedrige Hürden sowie eine offene Haltung auf Sei-ten aller Beteiligten genannt.
Demnach liegt die Vermutung nahe, dass sich die Erhöhung der Qualität von Beteiligungsprozessen ursächlich auf die Qualität der Ergebnisse und hier auch auf mögliche Side-Effects auswirkt, d. h. dass hier ein Kausalzusammenhang besteht. Weiterführende Analysen zu dieser Fragestellung mit umfassenderer Datenlage wären hier nicht nur begrüßenswert, sondern auch als Argumentati-onshilfe für Beteiliger*innen äußerst sinnvoll.
Als Zwischenfazit lässt sich festhalten: Die Studie von Illi (2024) zeigt, dass Bür-gerbeteiligungsprozesse auch in kleinen Kommunen einen festen Bestandteil des politischen Alltags ausmachen. Von Verwaltungsmitarbeiter*innen werden dieseProzesse überwiegend als positiv erachtet, weil sie das Verständnis zwi-
schen Politik, Verwaltung und Bürgerschaft fördern und zur Stärkung des Ge-meinschaftsgefühls beitragen. Negative Effekte wie Frustration werden dage-gen weniger stark wahrgenommen. Die Ergebnisse stützen darüber hinaus die Vermutung, dass es einen kausalen Zusammenhang zwischen der Qualität von Beteiligungsprozessen und den erzielten positiven Wirkungen gibt.
Einmal mehr unterstreicht die empirische Studie allerdings auch die Notwen-digkeit, auf Bundes- oder zumindest Landesebene, Daten über stattfindende Beteiligungsprozesse systematisch und vergleichbar zu erfassen, um belastba-rere Erkenntnisse über Effekte und Wirkmechanismen zu gewinnen.
Die Implementierung von etablierten Qualitätsstandards
Neben der Erfassung und wissenschaftlichen Begleitung von Beteiligungspro-zessen (siehe Kapitel 3) liegt eine zweite Stoßrichtung zur kontinuierlichen und qualitativen Weiterentwicklung der Bürgerbeteiligung auf der Implemen-tierung, also der praktischen Umsetzung, von etablierten Qualitätsstandards. Auch wenn bisher nicht geklärt ist, welche Faktoren als hinreichend für den Erfolg von Beteiligungsprozessen erachtet werden können, kennen wir mittler-weile eine ganze Liste an Faktoren, die als notwendig für “gute” Beteiligungs-prozesse gelten.
Eine wertvolle Grundlage und Orientierung bilden in diesem Zusammenhang die bereits benannten „10 Grundsätze für die Qualität von Bürgerbeteiligung“ (Netzwerk Bürgerbeteiligung 2013 bzw. Bertelsmann Stiftung 2017). Um diese in der Praxis zu verankern, galt über Jahre die Entwicklung lokaler Leitlinien für Beteiligungsverfahren als eine Art „Königsweg” und wird von Städten wie Heidelberg erfolgreich praktiziert (Stadt Heidelberg 2012). Allerdings zeigen Gespräche mit kommunalen Entscheidungsträger*innen, dass dieses Vorgehen sowohl von kleineren als auch von finanzschwachen Kommunen als nichtgang-bar, weil zu aufwändig erachtet wird – insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Aufgabenfülle bei gleichzeitig schwieriger Haushaltslage.
Um die Etablierung von Qualitätsstandards dennoch voranzutreiben, könnte es sich lohnen, folgende Wege zu prüfen: (1) dieEtablierung eines Evaluationsme-chanismus als fester Bestandteil von Beteiligungsprozessen und (2) die Erar-beitung von Kompetenzstandards bei Prozessbegleiter*innen. An dieser Stelle werden beide Aspekte skizzenhaft beleuchtet:
Evaluation als fester Bestandteil von Beteiligungsprozessen Evaluationen dienen grundsätzlich dazu, systematisch Informationen zu sam-meln und zu analysieren, um die Qualität, Wirksamkeit und Effizienz von Maß-
nahmen, Programmen oder Projekten besser beurteilen zu können. Mit Blick
auf Bürgerbeteiligungsprozesse gibt es hier bisher kein etabliertes Verfahren, allerdings existieren mittlerweile aus Sicht der Beteiligungspraxis vielverspre-chende Ansätze, wie die bestehenden Qualitätskriterien operationalisiert und im Rahmen vonEvaluationsprozessen überprüft werden könnten. Zu nennen ist hier insbesondere das Evaluationsmodell des Berlin Institutsfür Partizipati-on (2023), welches derzeit in mehreren Kommunen angewendet wird.
Ob Evaluationen sich tatsächlich als selbstverständlicher Bestandteil von Bür-gerbeteiligung etablieren können, wird nicht nurvon der Methode und Qua-lität der Prüfkriterien, sondern davon abhängen, inwieweit Aufwand, Dauer und Kosten auch von kleineren Kommunen als verhältnismäßig und stemmbar wahrgenommen werden.
Kompetenzstandards bei Prozessbegleiter*innen
Ein zweiter Ansatzpunkt, um die Qualität von Beteiligungsprozessen und damit deren Akzeptanz dauerhaft zu erhöhen, umfasstdie Qualifizierung von Prozess-begleiter*innen. Gemeint sind hier externe Berater*innen, Projektleiter*innen und/oder Moderator*innen, die Kommunen bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen der Bürgerbeteiligung unterstützen. Vielfach kommt diesen Akteur*innen eine wichtige Rolle zu, nicht nur als „überparteiliche” Instanz, sondern auch, weil sie notwendiges Fach- und Erfahrungswissen mitbringen, um einen Prozess zu strukturieren und erfolgreich durchzuführen. Auch in der Studie von Illi (2024) wurde die Begleitung durch externe Expert*innen als Ge-lingensfaktor benannt.
Über die vergangenen Jahre ist mit der steigenden Zahl an Beteiligungsprozes-sen auch der Markt derDienstleistungsunternehmen im Bereich Bürgerbetei-ligung gewachsen. Das Besondere: die Vielfalt derBeteiligungsverfahren spie-gelt sich auch in der Vielfalt der Prozessbegleiter*innen und deren fachlichen Hintergründen wider.So gibt es bisher keine einheitliche Grundqualifizierung in Form einer Ausbildung o. ä., welche alle oder zumindest dieMehrheit der Prozessbegleiter*innen auszeichnet.
Derzeit steht die Frage im Raum, wie sinnvoll eine standardisierte Ausbildung sein könnte, die Menschen dazu befähigt, Beteiligungsprozesse zu begleiten, und welche Inhalte diese berühren müsste. Mit der Gründung des bundeswei-ten Fachverbands Bürgerbeteiligung im Herbst 2023 wurde hier bereits ein wichtiger Schritt hin zur gemeinsamen Verständigung getan. Dabei wird die Schwierigkeit darin liegen, Standards festzulegen, die der vielfältigen Beteili-gungslandschaft gerecht werden und die hier liegende Innovationskraft nicht einschränken.
Fazit
Bürgerbeteiligung wirkt, “gute“ Bürgerbeteiligung wirkt besser. Unter diesem Kernsatz lassen sich die Ergebnisse diesesBeitrags kurz und bündig zusam-menfassen. Gerade in Zeiten, in denen es hinreichend Grund zur Sorge gibt, dass Bürgerbeteiligungsprozesse reduziert und zu einem nice-to-have degradiert werden, ist es umso wichtiger, ihren Wert sowohlfür den konkreten Sachver-halt als auch für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und nicht zuletzt für das demokratische Gemeinwesen herauszustellen.
Im Rahmen des Beitrags wurden zwei strategische Stoßrichtungen beleuchtet, die das Potenzial haben, die Qualität von Beteiligungsprozessen zu erhöhen: erstens die Erfassung und Analyse von Daten aus Beteiligungsprozessen sowie zweitens die Implementierung von bereits etablierten Qualitätsstandards.
Hier zeigt sich:
- Bürgerbeteiligung ist ein fester Bestandteil des kommunalen Alltags. Sie trägt nachweislich zu einem besseren Verständnis von Bürgerschaft und Verwaltung bei, fördert die Zufriedenheit mit Entscheidungen und stärkt das soziale Miteinander vor Ort.
- Nicht nur die Tatsache, dass Beteiligung stattfindet, wirkt sich positiv aus. Die untersuchten Daten stützen dieVermutung, dass die Einhal-tung von Qualitätskriterien sich wahrnehmbar in den Ergebnissen nie-derschlägt.
- Um Effekte und Wirkungsweisen von Beteiligungsprozessen besser zu verstehen und entsprechendeAnforderungen für die Praxis ableiten zu können, ist eine systematische Erfassung von Daten notwendig. Der
Aufbau eines Registers bzw. einer Datenbank könnte hier einen wich-tigen Beitrag zur Forschung und Dokumentation, und hierüber hinaus auch zur Erhöhung der Qualität von Beteiligungsprozessen leisten.
- Als weitere Maßnahme der Qualitätssicherung könnte die Standardisie-rung und Implementierung fester Evaluationsformate einen wichtigen Ansatzpunkt darstellen.
- Inwieweit es auch Standards mit Blick auf die Kompetenzen von Pro-zessbegleiter*innen braucht, bleibt offen.
Die Wünsche und Erwartungen an Beteiligungsprozesse sind meist sehr groß, ihre Effekte hingegen sind nicht immer sofort erkennbar. Dies spielt insbeson-dere jenen in die Hand, die Beteiligung als Bremse und unnötige Mehrausgabe verstehen. Gerade vor dem Hintergrund der vielfältigen Transformationspro-zesse und den damit einhergehenden Herausforderungen wäre es jedoch fatal, die Mitwirkung von Bürger*innen zu beschneiden. Stattdessen sollten wir gemeinsam mehr „gute“ Beteiligung wagen.
Literatur
Bertelsmann Stiftung (Hrsg.) (2017): Wegweiser breite Bürgerbeteiligung. Argumente, Methoden, Praxisbeispiele. Bertelsmann Stiftung. https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/Projekte/ Vielfaeltige_Demokratie_gestalten/Wegweiser_breite_Beteiligung_FINAL.pdf (Zugriff am 30.11.2024).
Best, Volker et al. (2023): Demokratievertrauen in Krisenzeiten� Wie blicken die Menschen in Deutschland auf Politik, Institutionen und Gesellschaft? Friedrich-Ebert-Stiftung. https://library.fes.de/pdf-files/ pbud/20287-20230505�pdf (Zugriff am 30�11�2024)
Berlin Institut für Partizipation (2023): Gute Bürgerbeteiligung braucht Evaluation� https://bipar�de/ evaluation/ (Zugriff am 30�11�2024)�
Gabriel, Oskar/Volker Kersting (2014): Politisches Engagement in deutschen Kommunen: Strukturen und Wirkungen auf die politischen Einstellungen von Bürgerschaft, Politik und Verwaltung, in: Bertelsmann Stiftung, Staatsministerium Baden-Württemberg (Hrsg�), Partizipation im Wandel: unsere Demokratie zwischen Wählen, Mitmachen und Entscheiden, Gütersloh: Verlag Bertelsmann Stiftung, S� 43–181�
Geißel, Brigitte et al� (2014): Partizipation und Demokratie im Wandel – Wie verändert sich unsere Demokratie durch neue Kombinationen repräsentativer, deliberativer und direktdemokratiescher Elemente?, in: Bertelsmann Stiftung, Staatsministerium Baden-Württemberg (Hrsg�), Partizipation im Wandel: unsere Demokratie zwischenWählen, Mitmachen und Entscheiden, Gütersloh: Verlag Bertelsmann Stiftung, S� 11–42�
Geißel, Brigitte et al� (2023): Public Deliberation or Popular Votes? Measuring the Performance of Different Types of Participatory Democracy, in: Representation, Bd� 59, Nr�4, S� 573–595�
Hessenschau (2024): Bürgerbegehren – Landesregierung will Kommunalrecht ändern� Interview mit Roman Possek� https://www�hessenschau�de/tv-sendung/bremse-fuer-buergerbegehren-hessen-will-kommunalrecht-aendern,video-203908~_story-reform-kommunalrecht-hessen-100�html (Zugriff am 30�11�2024)�
Illi, Sven (2024): Wie wirkt sich „gute“ Beteiligung aus? Analyse von Beteiligungsprozessen in baden-württembergischen Kommunen, Thesis zur Erlangung des wissenschaftlichenGrades, Master of Arts (M�A�), Hochschule für öffentliche Verwaltung, Kehl�
Klages, Helmut (2014): Entwicklungsperspektiven der Bürgerbeteiligung auf kommunaler Ebene, eNewsletter Wegweiser Bürgergesellschaft� H�14/2014, S� 1 – 9�Bonn, Stiftung Mitarbeit, https://www� netzwerk-buergerbeteiligung.de/fileadmin/Inhalte/PDF-Dokumente /newsletter_beitraege/beitrag_ klages_140410�pdf (Zugriffam 30�11�24)�
Kubicek, Herbert et al� (2011): Erfolgreich beteiligt? Nutzen und Erfolgsfaktoren internetgestützter Bürgerbeteiligung –Eine empirische Analyse von 12 Fallbeispielen�Gütersloh: Verlag Bertelsmann Stiftung�
Mallwitz, Gudrun (2024): Neues Vertrauen über Bürgerbeteiligung schaffen, https://kommunal�de/ buergerbeteiligung-vertrauen-polarisierte-gesellschaft (Zugriffam 30�11�2024)�
Nanz, Patricia/Miriam Fritsche (2012): Handbuch Bürgerbeteiligung� Verfahren und Akteure, Chancen und Grenzen� Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung�
Pratchett, Lawrence et al. (2009): Empowering communities to influence local decision making – A systematic review of the evidence, www�ict-21�ch/com-ict/IMG/pdf/1241955Empowering-communitiesProzent20to-influence-local-decision-making.pdf (Zugriff am 30.11.2024).
Setili, Daniel (2023): Bürgerentscheide nach dialogischer Bürgerbeteiligung, in: Frank Brettschneider (Hrsg�) (2023): Direkte Demokratie und Kommunikation� Studien zukommunalen Bürgerentscheiden und Einwohneranträgen, Wiesbaden: Springer VS, S� 99–170�
Stadt Heidelberg (2012): Leitlinien für mitgestaltende Bürgerbeteiligung, https://www�heidelberg� de/site/Heidelberg2021/get/documents_E-883021685/heidelberg/Objektdatenbank/12/PDF/12_pdf_ Buergerbeteiligung_Leitlinien_Komplettfassung�pdf (Zugriff am 30�11�2024)�
Vetter, Angelika et al� (2015): Die wahrgenommenen Wirkungen von Bürgerbeteiligung, in: Baden-Württemberg Stiftung (Hrsg�) (2015): Demokratie-Monitoring Baden-Württemberg 2013/2014, Studien zu Demokratie und Partizipation, Wiesbaden: Springer VS, S� 222–342�
Wulfhorst, R� (2013): Konsequenzen aus »Stuttgart 21«: Vorschläge zur Verbesserung der Bürgerbeteiligung, Stuttgart�