Gute Bürgerbeteiligung braucht Evaluation
Das Berlin Institut für Partizipation evaluiert seit seiner Gründung Strukturen, Formate und Prozesse der Bürgerbeteiligung. Es hat dazu ein standardisiertes Verfahren entwickelt, das für Kommunen jeder Größe skalierbar ist und auf 84 wissenschaftlich fundierten Indikatoren basiert.
Ein multiperspektivisches Evaluationsverfahren für Kommunen jeder Größe
Wie kann Gute Beteiligung noch besser werden? Indem sie regelmäßig reflektiert und optimiert wird.
Das Berlin Institut für Partizipation evaluiert seit seiner Gründung Strukturen, Formate und Prozesse der Bürgerbeteiligung. Es hat dazu ein standardisiertes Verfahren entwickelt, das für Kommunen jeder Größe skalierbar ist und auf 84 wissenschaftlich fundierten Indikatoren basiert.
Die Evaluation ist mit einem geringen Aufwand umsetzbar und bietet die ideale Grundlage für ein dauerhaftes Qualitätsmanagementsystem. So werden Verbesserungspotentiale erkannt. Konkrete Maßnahmen können ressourceneffizient umgesetzt werden.
Auf dieser Seite stellen wir Ihnen unser Evaluationsverfahren ausführlich vor. Sollten Sie weitere Fragen haben oder für Ihre Kommune eine Evaluation beauftragen wollen, steht Ihnen unser Evaluations-Team gerne jederzeit zur Verfügung.
Ihr Ansprechpartner
Raphael Seifen
Wissenschaftlicher Referent
Tel: 030 120826111
E-Mail: evaluationen@bipar.de
Was ist Gute Beteiligung?
„Erfolgreiche Bürgerbeteiligung macht Lust auf mehr“, schreibt die Allianz Vielfältige Demokratie, „Bürger, Politiker, Verwaltungsmitarbeiter: Alle sind zufriedener, wenn wichtige politische und stadtplanerische Entscheidungen im Dialog gereift sind, hohe Qualität besitzen und breit akzeptiert werden. Gelungene Bürgerbeteiligung wirkt sogar über das konkrete Projekt hinaus, weil sich eine neue Kultur des Miteinanders entwickelt.“
Wann ist Bürgerbeteiligung „gelungen“?
Diese Frage treibt Praktiker*innen wie Sozialwissenschaftler*innen gleichermaßen um. Beteiligte in den Kommunen wollen nicht nur wissen, ob einzelne Beteiligungsverfahren qualitativ positiv zu bewerten sind, sondern haben ein großes Interesse daran, bereits im Vorfeld von Beteiligungsvorhaben einschätzen zu können, wie sie diese aufsetzen müssen, um „Gute“ Beteiligung zu generieren.
Denn ebenso wie gelingende Beteiligung „Lust auf mehr“ macht, können Beteiligungsprozesse, die misslingen und frustrieren, nachhaltig die Beteiligungsbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger beeinträchtigen und auch die Akzeptanz in Verwaltung und politischen Gremien gefährden.
Die Allianz Vielfältige Demokratie, ein Netzwerk von über 200 Beteiligungsexpert*innen, entstanden auf Initiative der Bertelsmann Stiftung und koordiniert vom Berlin Institut für Partizipation, hat zehn Grundsätze für die Qualität von Bürgerbeteiligung entwickelt und in einer kostenlos erhältlichen Broschüre veröffentlicht.
Diese Grundsätze haben sich in zahlreichen Projekten als Erfolgsfaktoren für Gute Bürgerbeteiligung bewährt und sind geeignet, gute und gelingende Beteiligung zu befördern. Sie sind an Initiator*innen und Organisator*innen sowie an Moderator*innen und alle anderen Mitwirkenden von Beteiligungsprozessen gerichtet. Sie gelten grundsätzlich für alle Bürgerbeteiligungsprozesse: für Beteiligung auf kommunaler Ebene, auf Landesebene und Bundesebene ebenso wie für Beteiligungsprozesse öffentlicher und privater Vorhabenträger.
10 Grundsätze für die Qualität von Beteiligung
Gute Bürgerbeteiligung...
… lebt von der Bereitschaft zum Dialog.
… beachtet die Themen, die Akteur*innen und die Rahmenbedingungen.
… braucht klare Ziele und Mitgestaltungsmöglichkeiten.
… beginnt frühzeitig und verpflichtet alle Beteiligten.
… braucht ausreichende Ressourcen.
… ermöglicht vielfältige Mitwirkung.
… erfordert die gemeinsame Verständigung auf Verfahrensregeln.
… braucht eine sorgfältige und kompetente Prozessgestaltung.
… basiert auf Transparenz und verlässlichem Informationsaustausch.
… lernt aus Erfahrung.
Verbesserung durch Evaluation
Insbesondere der zehnte Grundsatz lenkt unseren Blick darauf, dass das Lernen aus den durchgeführten Beteiligungsprozessen eine wichtige Voraussetzung für eine dauerhaft Gute Beteiligung darstellt.
Auf der Grundlage kontinuierlicher Reflexion und Evaluation können die beteiligten Personen den laufenden Prozess ggf. optimieren und die Qualität zukünftiger Beteiligungsprozesse verbessern.
Eine konsequente Dokumentation und Evaluation schafft im Falle wiederkehrender Beteiligungsprozesse darüber hinaus die Grundlage für die Verstetigung und Übertragbarkeit guter Praxis.
Doch wie kann eine solche Evaluation in der Praxis gelingen? Welchen wissenschaftlichen Ansprüchen muss sie genügen? Wie kann sichergestellt werden, dass alle relevanten Prozesse, Strukturen und Erfahrungen angemessen berücksichtigt werden? Wie kann sie aus diesen Erfahrungen konkrete Vorschläge zur weiteren Verbesserung ableiten?
Das bipar Evaluationsverfahren
Das vom Berlin Institut für Partizipation gemeinsam mit Praktiker*innen und Wissenschaftler*innen aus acht Hochschulen erarbeitete und seitdem kontinuierlich fortgeschriebene Evaluationsverfahren „Gute Bürgerbeteiligung“ basiert auf einer interview- und dokumentengestützten Analyse der Beteiligungspraxis von Kommunen und anderen Institutionen der Beteiligung.
Eingeflossen in dieses Verfahren sind u. a. die Kriterien Guter Beteiligung des Netzwerks Bürgerbeteiligung, der Allianz Vielfältige Demokratie, des Umweltbundesamtes, der Stabsstelle Bürgerbeteiligung der Landesregierung Baden-Württemberg, des Bürgerbeauftragten des Landes Thüringen, des Österreichischen Bundeslandes Steiermark und der OECD.
Multiperspektivität
Das Verfahren ist multiperspektivisch. Es berücksichtigt die Erfahrungen aller Akteure, betrachtet die Strukturen und Prozesse also sowohl aus Sicht der politischen Entscheider*innen, der beteiligten Verwaltung als auch der Bürger*innen. Es untersucht deren Wechselwirkungen und Beiträge sowie deren Wahrnehmungen, Erwartungen und Erfahrungen.
Klare Kriterien – Individuelle Umsetzung
Der eigentliche Evaluationsprozess betrachtet die kommunale Beteiligungspraxis dabei aus drei Blickwinkeln:
- Wie handlungsfähig und offen ist die Institution, um mit ihren Strukturen, Abläufen und Ressourcen Partizipation zu ermöglichen?
- Wie effektiv sind die Prozesse für Partizipationsprojekte, um ein Optimum aller betroffenen Interessen zu berücksichtigen?
- Wie hoch ist die Relevanz der Partizipationsergebnisse, um sich gegenüber anderen Einflüssen durchzusetzen?
Für jeden Blickwinkel werden dabei jeweils sieben Partizipations-Grundsätze formuliert, die wesentliche Erfolgsbedingungen für gute Partizipation sind.
Diese so begründeten 21 Leitfragen werden jeweils nach einem einheitlichen Punktesystem bewertet und so letztlich der Gesamtwert der Evaluation ermittelt.
Dabei helfen pro Leitfrage vier (also insgesamt 84) konkrete Indikatoren, die vergleichsweise einfach und objektiv beantwortet werden können. Jeder Grundsatz ist dabei als offenes Ziel zu verstehen, das von der zu evaluierenden Kommune auf individuellen Wegen erreicht werden kann. Alle Indikatoren sind in der aktuellen Broschüre zum Evaluationsverfahren aufgelistet, die wir Ihnen auf Anfrage gerne zusenden.
Flexibilität
Diese 84 universellen Indikatoren werden nicht isoliert, sondern eingebettet in den jeweiligen institutionellen Handlungsrahmen betrachtet. Ist ein spezifischer Indikator nicht anwendbar, wird dessen Aufgabe jedoch durch eine andere Maßnahme/Struktur geleistet, die als Ersatzindikator herangezogen werden kann. So finden auch untypische und innovative Konzepte Zugang in die Bewertung.
Entwicklungsorientierung
Der abschließende Evaluationsbericht bietet eine nach Indikatoren aufgeschlüsselte quantitative und qualitative Auswertung, eine umfassende „Multiperspektivkarte“ sowie konkrete und fokussierte Handlungsempfehlungen für weitere Verbesserungen.
So liefert diese Evaluation der jeweiligen Kommune alle benötigten Grundlagen für ein nachhaltiges Qualitätsmanagement von Guter Beteiligung.
Einfache Fortschreibung
Dabei ist das Konzept so gestaltet, dass eine Wiederholung der Evaluation (in der Regel nach 2 bis 4 Jahren) nicht nur deutlich weniger aufwändig als die Erstevaluation ist, sondern auch zwischenzeitliche Lernkurven und Weiterentwicklungen abbildet. Eine effiziente Fortschreibung der Qualität kommunaler Beteiligungsstrukturen ist so mit vergleichbar geringem Zeit- und Kostenaufwand möglich.
Skalierbarkeit
Die Stärke dieses Verfahrens liegt in seiner Skalierbarkeit für Kommunen jeder Größe, in seiner effizienten und damit kostengünstigen Umsetzbarkeit sowie in der Vergleichbarkeit und Dokumentationsstärke von Veränderungen über mehrere Evaluationen hinweg.
Weitere Informationen
Alle Informationen über das bipar Evaluationsverfahren, über die angewandten Indikatoren und den Ablauf des Prozesses sind in der aktuellen Informationsbroschüre enthalten, die wir Ihnen gerne zusenden – und natürlich beantworten wir ebenso gerne alle Ihre Fragen.