Bürgerantrag

Mit einem Bürgerantrag (auch Einwohnerantrag) können  Bürger einer Gemeinde bzw. Ortschaft ihren Gemeinde- bzw. Ortschaftsrat verpflichten, sich mit einer bestimmten Angelegenheit in einer öffentlichen Sitzung zu befassen.

Bürgeranträge gibt es nur in Bayern und Bremen. In den meisten Bundesländern wird die Bezeichnung Einwohnerantrag verwendet.

Siehe: Einwohnerantrag