Ziel in der Beteiligung ist es, auch Menschen mit körperlichen, sprachlichen oder kognitiven Beeinträchtigungen eine gleichberechtigte Mitwirkung zu ermöglichen.
Eine barrierearme Ausgestaltung von Beteiligungsverfahren kann dazu beitragen, Unterschiede bei den Beteiligungschancen zu verringern und mehr Menschen in Entscheidungsprozesse einzubeziehen.
Um Hindernisse abzubauen, kommen unterschiedliche Maßnahmen in Betracht. Dazu gehört beispielsweise die Auswahl gut erreichbarer Veranstaltungsorte mit barrierefreien Zugängen, einer günstigen Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr oder Fahrdiensten für Personen mit eingeschränkter Mobilität.
Ebenso wichtig ist eine verständliche Kommunikation. Dazu kann auch die Nutzung Leichter Sprache bzw. von Fremdsprachen gehören.