Beteiligende

Akteure wie Vorhabenträger, Verwaltungen bzw. Behörden, die in der Position sind, Beteiligungsangebote zu unterbreiten und somit für die Gewährung von Teilhabe verantwortlich sind.

In öffentlichen Genehmigungsverfahren sind die Beteiligenden entweder die planenden Stellen (z. B. Flughafengesellschaften, Deutsche Bahn AG, Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, Straßenbaubehörden der Bundesländer) oder die für das Verwaltungsverfahren zuständigen Behörden (z. B. Raumordnungsbehörde, Anhörungsbehörde in Planfeststellungsverfahren).

Aber auch Vereine, Verbände, Stiftungen, Parteien oder Unternehmen können Beteiligende sein – nach innen gegenüber Mitgliedern oder Mitarbeitenden, aver auch anch außen gegenüber Kunden, Patienten, Anliegern und anderen Gruppen.