Nachlaufende Beteiligung

Nachlaufende Beteiligung meint eine zum Beispiel nach Vorhabenabschluss weitere Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern.

Wird zum Beispiel zunächst zur Gestaltung öffentlicher Räume (Volkshochschule, Jugendhaus) beteiligt, nach Fertigstellung dann weiter zum Programm und zu anderen gestaltenden Fragen, dann sprechen wir von nachlaufender Beteiligung. Es ist dabi nicht zwingend erforderlich, dass die Gruppe der Beteiligten identisch ist.