Beteiligung in der Demokratie ist von zwei Faktoren geprägt: Dialog und Wirkungsanspruch.

Beteiligung findet immer in dialogsicherer Form statt. Menschen sprechen miteinander – mit dem Ziel, zu einem gemeinsamen Ergebnis zu kommen. Wird das Ergebnis durch Abstimmung statt Dialog erreicht, ist es nicht Beteiligung, sondern Wahl bzw. eine Abstimmung. Dieser Dialog hat aber immer den Anspruch, dass er am Ende etwas bewirken bzw. verändern kann. Findet ein Dialog zu einem Thema statt, bei dem die Entscheidung längst getroffen wurde, ist es keine Beteiligung.