Wirkt sich eine Entscheidung oder ein Vorhaben direkt auf den Alltag eines Menschen aus, ist dieser betroffen. Beteiligung hat stets das Ziel, Menschen die Möglichkeit zu geben, an Entscheidungen mitzuwirken, die sie betreffen.

Von objektiver Betroffenheit sprechen wir, wenn es eine reale Auswirkung gibt (z. B. eine Entgelterhöhung). Subjektive Betroffenheit meint, dass eine Person aus unterschiedlichen Gründen an dem Thema stark Anteil nimmt, auch wenn keine objektive Betroffenheit vorliegt. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn sich jemand für Flüchtlinge oder für den Umweltschutz engagiert. Gute Beteiligung hat auch subjektive Betroffene im Blick.